Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Leistungen
Der Hebammenberuf umfasst die Betreuung und Pflege der Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerin, die Bestandsleistung bei der Geburt sowie die Mitwirkung bei der Mutterschafts- und Säuglingsfürsorge. (Hebammengesetz §2 (1)).
Als freiberufliche Hebamme biete ich folgende Leitungen an
Hebammenberatung in der Schwangerschaft
Mutter-Kind-Pass-Beratungsgespräch
Vorsorge in der Schwangerschaft
Hilfeleistungen bei Schwangerschaftsbeschwerden und bei Wehen
Geburtsvorbereitung
Schwangerschaftsgymnastik
Schwangerschaftsyoga
Wochenbettbetreuung nach der Geburt (Hausbesuche)
Beratung bei Still- und Ernährungsproblemen des Säuglings
Beikostberatung
Babymassage
Rückbildung und Beckenbodentraining
Bei von der Norm abweichenden, oder krankhaften Zuständen, bei Ihnen und / oder Ihrem Kind, werde ich Sie zu einem Arzt/einer Ärztin überweisen, oder an eine soziale Einrichtung weiterleiten. (Hebammengesetz §4. (1)).
2. Erreichbarkeit
Die Hebamme leistet keine 24 Stunden-Rufbereitschaft. Hebamme Lisa Käferle ist telefonisch Mo-Sa von 08:00 bis 20:00 und So nach Vereinbarung erreichbar. Hinterlassene Nachrichten außerhalb der Sprechzeiten werden spätestens am nächsten Werktag beantwortet.
Außerhalb der Sprechzeiten, bei Nichterreichen der Hebamme sowie in für die Leistungsnehmerin dringend abzuklärenden Situationen wendet sich diese an ihre/n GynäkologIn, KinderfachärztIn, die Enbindungsklinik oder nahegelegene Klinik, die kinderärztliche Notfallambulanz oder den ärztlichen Notdienst.
Anfragen und Nachrichten über WhatsApp und Instagram werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht beantwortet. Hebamme Lisa Käferle ist per Anruf, SMS und E-Mail erreichbar.
3. Terminvereinbarung/Verschiebung/Absage
Termine müssen von beiden Seiten bestätigt werden, um gültig zu sein. Die Termine werden mit einem Zeitfenster von +/- 30 Minuten vereinbart. Sollte es zu größeren Abweichungen von der vereinbarten Zeit kommen, melde ich mich telefonisch oder per SMS.
Ein geplanter Termin kann von beiden Seiten bis zu 24 Stunden vor dem geplanten Termin umgeändert oder abgesagt werden. Termine, die durch die Leistungsnehmerin nicht fristgerecht vor 24 Stunden abgesagt bzw. nicht wahrgenommen werden, werden kostenpflichtig mit einer Pauschale von 70 Euro verrechnet. Diese wird von der Kasse nicht bezahlt. Als Ausnahme sind Ausfälle aufgrund von Geburt und Notfallsaufenthalten im Krankenhaus zu sehen.
Sollte die Hebammenbetreuung aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen kurzfristig abgesagt werden kann die Leistungsnehmerin keine Ersatzansprüche geltend machen. Ein zeitnaher neuer Termin wird durch die Hebamme zur Verfügung gestellt. Im Krankheitsfall organisiert die Hebamme eine Vertretung und informiert die Leistungsnehmerin telefonisch.
Bei der Vereinbarung einer Wochenbettbetreuung ist zumindest ein Betreuungstermin durch die Leistungsnehmerin wahrzunehmen.
4. Haftung
Die Hebamme haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die in den Leistungen (Unterpunkt 1) beschriebenen Tätigkeiten und ist im Rahmen ihrer Berufsausübung haftpflichtversichert.
Bei im Rahmen der Behandlung auftretenden Abweichungen von der Norm oder krankhaften Zuständen von Mutter und/oder Kind werde ich die Behandlung durch einen Arzt/eine Klinik empfehlen und dies dokumentieren. Bei Nichtbeachtung dieser Empfehlung wird keine Haftung für Folgeschäden übernommen.